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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fotografie und Video Service Leistungen

Geltung

Nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „Geschäftsbedingungen") ermöglichen wir dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde") die Nutzung unserer Fotografie und Video Service Leistungen. Diese Geschäftsbedingungen regeln die Bestellung und Inanspruchnahme unserer gegenständlichen Leistungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte in diesem Zusammenhang mit dem Kunden.

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass wir bereits jetzt Widerspruch gegen sämtliche abweichende Regelungen in einer Bestellung oder in sonstigen Geschäftspapieren des Kunden erheben. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt und gelten nur im Falle unserer schriftlichen Bestätigung, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

Vertragsabschluss

Unsere Angebote und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder eine von uns gesetzte Erfüllungshandlung (zB Auslieferung) zustande. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

Marketing- und Erfolgsangaben in unseren Unterlagen verstehen sich bloß als Annäherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden. Bloße Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können von uns jederzeit berichtigt werden.

Der Kunde wird uns zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Er wird uns von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

Preise

Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), exklusive Umsatzsteuer.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht unser Entgeltanspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Wir sind zudem berechtigt, zur Deckung unseres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Reise- und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallen – insbesondere An- und Abreise, Fahrt- bzw. Kilometergeld, Übernachtung und Verpflegung, Location- und Studiogebühren sowie Kosten für behördliche Genehmigungen und Drehbewilligungen – sind, sofern nicht ausdrücklich als im vereinbarten Preis enthalten vereinbart, gesondert zu vergüten und werden zusätzlich verrechnet.

Lieferung

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die jeweilige Frist beginnt jedoch nicht bevor alle zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden von uns als bei uns eingelangt bestätigt wurden.

Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

Subunternehmer und freie Mitarbeiter

Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung des Auftrages geeigneter Subunternehmer, freier Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen (insbesondere Kameraleute bzw. DOPs, Fotografen, Cutter, Drohnenpiloten und weiteres Fachpersonal) zu bedienen. Die Auswahl erfolgt nach unserem Ermessen. Wir bleiben gegenüber dem Kunden Vertragspartner und für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung verantwortlich.

Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnungsverbot

Unsere Rechnungen – auch Teilrechnungen – sind binnen 14 Tage nach Ausstellungsdatum spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Es bleibt uns vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach unserem Ermessen zu widmen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe pro Monat zu bezahlen.

Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

Storno und Ausfallhonorar

Verbindlich gebuchte Termine (insbesondere Dreh-, Foto- und Produktionstage) sind für beide Teile verbindlich. Sagt der Kunde einen solchen Termin ab oder verschiebt er ihn, sind wir berechtigt, die bis zur Absage bereits angefallenen Kosten – insbesondere für reservierte oder bereits beauftragte Crew, Subunternehmer, Talent, Mieten und Material – sowie ein Ausfallhonorar zu verrechnen. Für die Höhe des Ausfallhonorars ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Absage bei uns, bezogen auf den vereinbarten Termin, maßgeblich.

Das Ausfallhonorar beträgt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, bezogen auf den vereinbarten Auftrags- bzw. Tageswert: bei Absage ab dem 14. bis einschließlich dem 8. Tag vor dem Termin 50 %; bei Absage ab dem 7. bis einschließlich dem 3. Tag vor dem Termin 75 %; bei Absage ab dem 2. Tag vor dem Termin, am Tag des Termins selbst oder bei Nichterscheinen (No-Show) 100 %. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat – insbesondere Schlechtwetter bei Außenaufnahmen, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt –, nicht durchgeführt werden, so wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits angefallene Kosten (etwa für bereits angereiste oder reservierte Crew und Subunternehmer) können auch in diesem Fall verrechnet werden.

Gewährleistung, Schadenersatz

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit unserer Leistungen vom Funktionieren des Internets und dessen Infrastruktur abhängig ist, auf die wir zum Großteil keinen Einfluss haben. Sind wir durch höhere Gewalt (Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, etc.) oder sonstige nicht von uns zu vertretenden Umständen (zB technisches Versagen bei Dritten) an der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen gehindert, werden wir dem Kunden ehest möglich darüber informieren.

Alle unsere Leistungen (insbesondere alle Vorentwürfe, Onlinegalerien, Skizzen, Lichtbilder, Kopien, und elektronische Dateien, etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Leistungen auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck.

Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Abweisung eines solchen Antrages mangels Vermögens, Zahlungseinstellung und Fällen höherer Gewalt sind wir unbeschadet sonstiger wie immer geartete Ansprüche berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Aus einem derartigen Rücktritt erwachsen dem Auftraggeber keine wie immer gearteten Ansprüche gegen uns. Der Rücktritt wird durch unsere einseitige Erklärung rechtswirksam.

Datenschutz, Adressenänderung

Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten des Kunden in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere unter https://skyline.at/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung. https://skyline.at/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist.

Leistungsumfang und Form der Lieferung

Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich das fertige Werk im jeweils vereinbarten Ausgabeformat (insbesondere finale Bild-, Video- oder Layoutdateien als Export). Nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart – das ungeschnittene Rohmaterial (Footage, RAW-Dateien) sowie sämtliche offenen Projekt- und Arbeitsdateien (insbesondere Schnitt-, Layout- und Bearbeitungsprojekte, Projektstrukturen, Presets und Vorlagen).

Rohmaterial und offene Projektdateien

Rohmaterial sowie offene Projekt- und Arbeitsdateien stellen Betriebsmittel und schützenswertes Know-how von Skyline dar und verbleiben in unserem Eigentum. Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt.

Eine solche Herausgabe begründet keine über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgehenden Nutzungs- oder Bearbeitungsrechte, sofern diese nicht ausdrücklich eingeräumt werden.

Wir weisen darauf hin, dass offene Projektdateien regelmäßig Komponenten enthalten, die Rechten Dritter unterliegen (insbesondere Musik, Schriften, Stock-Material und Plug-ins). Solche Komponenten dürfen aus lizenzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden und sind von einer Herausgabe ausgenommen.

Vom Kunden beigestellte Materialien (insbesondere Logos, Marken-Assets und gelieferte Inhalte) bleiben Eigentum des Kunden und werden auf Wunsch zurückgegeben.

Urheber und Vervielfältigungsrecht

Insoweit wir selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Abbildungen, Lichtbilder, etc. (im Folgenden „Werke") oder an Teilen derselben sind, erwirbt der Kunde durch Zahlung des Entgeltes nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§ 16 UrhG) und die Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in unserer Hand unberührt.

Änderungen bzw. Bearbeitungen von unseren Leistungen, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.

Wir sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf uns hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Wir sind vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf unserer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

Lagerung von Druckerzeugnissen, Daten, usw.

Wir sind nicht verpflichtet, Druckerzeugnisse, Datenträger samt darauf befindlichem Daten, Filme, Lichtbilder, Papiere usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern bzw. zu speichern, es sei denn, es wäre darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden; in diesem Fall trägt der Kunde Kosten und Gefahr der Lagerung und Speicherhaltung.

Wenn eine vorübergehende Einlagerung/Speicherung bei uns ausdrücklich vereinbart ist, so haften wir für keinerlei Schaden, der trotz Wahrnehmung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes während der Einlagerung/Speicherung an der Ware bzw. den Daten entstanden ist.

Sonstiges

Die Überschriften der in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.

Für alle sich aus den mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäften ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens, sofern kein näher definierter oder anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

Auf sämtliche, insbesondere der vertraglichen (Liefer-)Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen unterliegende Rechtsgeschäfte, ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich das sachlich für die Landeshauptstadt Salzburg, Österreich, zuständige Gericht.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

条款与条件 - Skyline Medien GmbH